E-Fahrzeug von INCONY

E-Kennzeichen von INCONY

Die ersten E-Kennzeichen sind beim Straßenverkehrsamt Paderborn ausgegeben worden, eines davon für die INCONY AG. Nach dem neuen Elektromobilitätsgesetz dürfen Halter von Elektrofahrzeugen dieses spezielle Nummernschild bei der Zulassungsstelle beantragen und damit Privilegien in einigen Kommunen nutzen, wie kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren.

Die Geschichte

Nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gelten als privilegierte Fahrzeuge nicht nur reine Elektromotor-getriebene Fahrzeuge, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge sowie aufladbare Fahrzeuge (Plug-In-Hybrid, Range Extender) mit max. 50 Gramm CO2 Ausstoß pro km oder einer rein elektrischen Mindestreichweite von mehr als 30 km (ab 2018 dann 40 km). Mit dieser Mindestreichweite könne der überwiegende Teil der täglichen Kurzstrecken rein elektrisch zurückgelegt werden, lautet die Erklärung des Verkehrsministeriums für die Regelung. Mit dieser Verordnung soll eine nachhaltig umwelt- und klimafreundliche Mobilität gefördert werden.

 

Im Kreis Paderborn hat Elke Radeke von der INCONY AG in dieser Woche eine der ersten E-Kennzeichen im Straßenverkehrsamt ausgestellt bekommen. „Ich hatte im Opel Ampera Forum vom E-Kennzeichen gelesen und dann Kontakt zu unserem Straßenverkehrsamt aufgenommen. Der zuständige Mitarbeiter hat schnell und unkompliziert geprüft, ob mein Fahrzeug den Kriterien für ein E-Kennzeichen genügt und heute konnte ich meine alten Kennzeichen gegen die neuen austauschen.", so Frau Dr. Radeke. Beim E-Kennzeichen ist das ganz rechte Zeichen ein „E", also ähnlich wie dem „H" der Oldtimerkennzeichen. Fahrzeuge aus anderen Staaten können eine blaue E-Plakette beantragen, um dieselben Privilegien wie die inländischen Fahrzeuge genießen zu können.

 

Hamburg hat als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Autos mit E-Kennzeichen von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020. „Ich bin mit meinem E-Auto beruflich öfter in Deutschland unterwegs und für mich bringt ein solches Park-Privileg nicht nur Geld- sondern auch Zeitgewinn, da ich nicht erst im Regen zum Parkautomat gehen muss. In Paderborn gibt es jetzt zwar noch keine Privilegien, aber manchmal muss erst einer vorpreschen, damit die Behörden nicht sagen können‚ sie hätten ja eh keine Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, also warten sie erst mal ab.", so Frau Radeke und ergänzt „dass solche Privilegien wohl nicht die anvisierten 1 Mio. E-Autos für 2020 bringen werden, da viele Bürger auf Geldgeschenke vom Staat wie bei der Abwrackprämie warten."

 

Neben den Privilegien der E-Kennzeichen gibt es aber noch weitere Förderungen: Elektroautos sind zwischen 5 und 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, Dienstwagen mit Elektroantrieb müssen nicht mit dem vollen Listenpreis vom Mitarbeiter versteuert werden (der Betrag verringert sich um 500€ je KWh) und außerdem ist das Strom-Betanken deutlich preiswerter als das Betanken mit Benzin oder Diesel. „Ich habe meinen Dienstwagen nicht nach dem Sparprinzip ausgesucht, allerdings waren die Anschaffungskosten nicht höher als die Verbrennerautos meiner Vorstandskollegen. Neben dem gutem Umweltgewissen, sind für mich das leise Gleiten des Autos wichtig und das zügige Überholen. Als ich neulich in der Werkstatt als Ersatzfahrzeug wieder ein Auto mit Verbrennermotor erhielt, wurde mir bewusst, wie laut doch die herkömmlichen Fahrzeuge sind und wie langsam man beim Hochschalten im Getriebe von der Ampel loskommt. Elektroauto-Fahren ist demgegenüber eher wie Schweben."

Bericht des Westfalenblattes

Artikel des Westfalenblattes